Wir bieten die Gratis-Zahnspange auf Wahlarztbasis an.
Liegen Kieferfehlstellungen nach IOTN 4 und 5 vor, bekommen Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr den Großteil Ihrer Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse refundiert.
Die Höhe der Kostenrückerstattung liegt im ermessen der Krankenkasse und kann von der einen zur anderen Kasse variieren.
Eine Gesamtbehandlung beinhaltet folgende Leistungen: die kieferorthopädische Planung, das diagnostische Set-Up, die Behandlung mit festsitzender Zahnspange und die anschließende Haltephase nach Behandlungsabschluss mit Retentionsgeräten (Halteschienen).Abnehmbare „Interzeptiv Behandlung“ bei Kindern zwischen 6 und 10 Jahren
In manchen Fällen ist es notwendig mit einer Zahnspange bereits im Milchgebiss bzw. Wechselgebiss zu beginnen.
Dies betrifft Kinder mit Fehlstellungen die IOTN 4 oder 5 entsprechen und unter 10 Jahre alt sind.
Zum Einsatz kommen aktive Platten zum Dehnen des Oberkiefers, Vorschubdoppelplatten um das Unterkieferwachstum bei Rücklage anzuregen, Platzhalterplatten um bestehende Lücken für die nachfolgenden Zähne freizuhalten oder andere herausnehmbare Geräte.
Großer Vorteil dieser Behandlung ist die positive Auswirkung der Apparaturen auf die Entwicklung des Schädel und Gesichtsbereiches. Somit können spätere Folgeschäden vermieden werden.
Es handelt sich hierbei um eine Behandlung die in der Regel 1-2 Jahre dauert und in manchen Fällen auch einer späteren Zweitbehandlung mit festsitzender Zahnspange bedarf.
Die Tragedauer der Apparaturen sollte zwischen 12-16 Stunden liegen (je nach Art der Behandlung) um einen positiven Behandlungserfolg zu erzielen.
Die Behandlungskosten für eine „Interzeptive Behandlung“ werden in unserer Ordination komplett von der Krankenkasse übernommen.
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